Balkon mit Balkonkraftwerk während dem Sonnenuntergang

Balkonkraftwerk anmelden – das gilt bei Leistung, Anmeldung und Einspeisung

Balkonkraftwerke sind Mini-Solaran­la­gen, die Mieterin­nen und Mieter ohne viel tech­nis­ches Vor­wis­sen selb­st­ständig instal­lieren kön­nen, um sel­ber Strom erzeu­gen zu kön­nen. Eige­nen Strom zu pro­duzieren hat viele Vorteile, weshalb Balkonkraftwerke immer gefragter sind. Aber welche Regelun­gen sind vor der Instal­la­tion und im Betrieb ein­er Balkon-Solaran­lage zu bedenken? Ist eine Genehmi­gung von Ver­mi­eter­seite oder der Eigen­tümerge­mein­schaft notwendig? Muss man ein Balkonkraftwerk anmelden, und wenn ja, wo? Und wie viel Watt darf ein Balkonkraftwerk eigentlich haben? All diese und weit­ere Fra­gen zu geset­zlichen Aufla­gen und Reg­u­lar­ien für Balkonkraftwerke beant­worten wir Ihnen hier.

Darf ich ein Balkonkraftwerk ohne Genehmigung installieren?

Bevor Sie ein Balkonkraftwerk instal­lieren, informieren Sie sich darüber, ob Sie eine Genehmi­gung benöti­gen. Wohnen Sie in Ihrem eige­nen Haus, fällt eine Genehmi­gung von anderen Per­so­n­en oder Gesellschaften selb­stver­ständlich weg. Bei ein­er Eigen­tumswoh­nung ist in der Regel eine Zusage von der Mehrheit aller anderen Woh­nung­seigen­tümerin­nen und ‑eigen­tümer im sel­ben Haus aus­re­ichend. Leben Sie zur Miete? Dann soll­ten Sie sicher­heit­shal­ber eine Genehmi­gung beim Ver­mi­eter bzw. bei der Ver­mi­eterin ein­holen. Zwar dür­fen Sie frei entschei­den, wie Sie gemietete Flächen, zu denen auch der Balkon gehört, nutzen. Es sollte aber darauf geachtet wer­den, dass im Mietver­trag kein explizites Ver­bot des Anbrin­gens von Din­gen an Balkon­gelän­dern und Brüs­tun­gen fest­ge­hal­ten ist. Bei Flächen wie Fas­sade oder Gemein­schafts­garten soll­ten Sie eben­falls Rück­sprache mit der Haus­ge­mein­schaft und Ver­mi­eter bzw. Ver­mi­eterin hal­ten. Es gibt zwei Gründe, die der Genehmi­gung im Weg ste­hen können:

  1. Wenn Sie ein Balkonkraftwerk – egal, wie groß – ohne Genehmi­gung anbrin­gen, kann es sein, dass es auf­grund des soge­nan­nten „Eigen­tum­spriv­i­legs“ zu Schwierigkeit­en kommt. Unter dieses fall­en eben jene gemein­schaftlich nutzbaren Flächen, aber auch pri­vat ver­mi­etete Flächen. Ste­ht im Mietver­trag nichts zum Eigen­tum­spriv­i­leg, sollte das Anbrin­gen eines Balkonkraftwerks ohne Prob­leme möglich sein. Den­noch ist eine vorherige Absprache empfehlenswert.
  2. Der Net­z­be­trieb sowie die elek­trische Gebäude­tech­nik dür­fen nicht durch das Balkonkraftwerk beein­trächtigt wer­den. Da von kleinen Balkon-Solaran­la­gen jedoch keine Gefahr aus­ge­ht, das Netz oder die Elek­trik zu stören, dürfte auch das nicht zum Prob­lem werden.

Balkonkraftwerk anmelden: Wann und wo ist eine Anmeldung erforderlich?

Jet­zt, wo Sie das Balkonkraftwerk mit (oder ohne) Genehmi­gung instal­lieren kön­nen, stellt sich die Frage: Muss man ein Balkonkraftwerk anmelden? Die Antwort ist ganz ein­fach: Ja. Die Bun­desnet­za­gen­tur schreibt vor, dass Balkonkraftwerke angemeldet wer­den müssen – und zwar beim jew­eili­gen Net­z­be­treiber. Gle­ich­es gilt für jede andere Vor­rich­tung oder Anlage zur Erzeu­gung von Strom. Zusät­zlich beste­ht in Deutsch­land die Pflicht zur Reg­istrierung im Mark­t­stam­m­daten­reg­is­ter. Die gute Nachricht: Balkonkraftwerk anmelden und reg­istri­eren lassen ist kosten­los und dauert nur wenige Minuten. Gehen Sie dazu fol­gen­der­maßen vor:

Schritt 1: Anmel­dung beim Netzbetreiber

Ihr örtlich­er Net­z­be­treiber wird auf Ihrer Strom­rech­nung mit ein­er 13-stel­li­gen Code­num­mer angegeben. Mith­il­fe dieser Num­mer kön­nen Sie den Net­z­be­treiber her­aus­find­en und dort Ihr Balkonkraftwerk anmelden.

Schritt 2: Reg­istrierung im Marktstammdatenregister

Die Reg­istrierung beim Mark­t­stam­m­daten­reg­is­ter erfol­gt in weni­gen Schrit­ten. Welche das sind und welche Unter­la­gen Sie für die Reg­istrierung bere­i­thal­ten soll­ten, erfahren Sie in der Web­hil­fe des Mark­t­stam­m­daten­reg­is­ters.

Laut Bun­desmin­is­teri­um für Wirtschaft und Kli­maschutz (BMWK) soll die Anmel­dung jedoch in abse­hbar­er Zeit unbürokratis­ch­er wer­den. Das zumin­d­est lässt sich der Pho­to­voltaik-Strate­gie¹ ent­nehmen, die im Jahr 2023 veröf­fentlicht wurde. Laut dieser soll unter anderem das Ver­fahren so vere­in­facht wer­den, dass nur noch eine Anmel­dung (statt wie aktuell zwei) notwendig ist oder die Meldepflicht kom­plett gestrichen wird. Eine weit­ere geplante Maß­nahme ist die Auf­nahme von Pho­to­voltaik (PV) in den Kat­a­log priv­i­legiert­er Maß­nah­men im WEG (Woh­nung­seigen­tümerge­setz) / BGB (Bürg­er­lich­es Geset­zbuch). Damit würde zusät­zlich weg­fall­en, dass für Balkonkraftwerke eine Genehmi­gung seit­ens der Ver­mi­etung erfol­gen muss.

Wie viel Watt darf ein Balkonkraftwerk haben?

In Deutsch­land darf ein Balkonkraftwerk 600W (Watt) Leis­tung ins Netz ein­speisen. Gle­ich­es gilt in der Schweiz. In Öster­re­ich und Ital­ien sind bere­its Balkonkraftwerke mit 800 Watt Leis­tung erlaubt. Doch auch hier will die Poli­tik in Deutsch­land nachziehen, damit Balkonkraftwerke attrak­tiv­er wer­den und sich noch mehr Men­schen an der Energiewende beteili­gen. Geplant ist, die Leis­tungs­gren­ze noch im Jahr 2024 auf 800 Watt anzuheben. Die Abstim­mung über diesen Teil des Solarpakets I, welch­es im Jahr 2023 vorgestellt wurde, soll nach aktuellen Infor­ma­tio­nen am 22. März 2024 stat­tfind­en. Entschei­dend für die Ein­hal­tung der Watt-Gren­ze ist nicht die Leis­tung der PV-Mod­ule, son­dern die Ein­speise­leis­tung des gesamten Balkonkraftwerks. In den aller­meis­ten Fällen ist dieser Wert durch die Aus­gangsleis­tung des Wech­sel­richters definiert und Sie müssen sich zwis­chen 600 und 800W entscheiden.

Anders ist das bei der PV-Lösung von Solar­na­tive: Hier übern­immt die Steuere­in­heit, das Intel­li­Gate Bal­cony, die Reg­ulierung und kann bei der Anhebung der erlaubten Leis­tung auf 800 Watt per Over-the-air-Update sofort aufgerüstet wer­den. Sie kön­nen also bere­its vor der Erhöhung ein 600W Balkonkraftwerk mit Solar­na­tive Mikro-Wech­sel­richtern kaufen und trotz­dem davon prof­i­tieren, sobald diese beschlossen wird.

Solarnative Intelligate Balcony

Muss ich eine Wieland-Steckdose einbauen lassen?

Nein, denn Balkonkraftwerke kom­men steck­er­fer­tig als Plug-and-Play-Lösung und kön­nen ein­fach mit einem haushalt­süblichen Schuko-Steck­er ans Strom­netz angeschlossen wer­den. Der VDE (Ver­band der Deutschen Elek­trotech­nik), der für die Nor­men rund um Balkonkraftwerke zuständig ist, hat sich Anfang 2023 für den Schuko-Steck­er und weit­ere Vere­in­fachun­gen für den Betrieb von Balkonkraftwerken ausgesprochen.

Was gilt für die Netzeinspeisung?

Laut EEG (Erneuer­bare-Energien-Gesetz) ist eine Ein­speisung aus Balkonkraftwerken bis zu 100% ges­tat­tet, wenn es sich um Anla­gen mit 7kWp han­delt. Wer Solarstrom ins öffentliche Netz ein­speist, kann eine Ein­spei­sev­ergü­tung beantra­gen. Voraus­set­zun­gen für eine Ein­spei­sev­ergü­tung sind unter anderem

  • dass die Dif­ferenz des einge­speis­ten Stroms und des aus dem Netz bezo­ge­nen Stroms über einen Zweirich­tungszäh­ler erfasst wer­den kann und
  • dass das Balkonkraftwerk angemeldet und reg­istri­ert ist.

Der Ein­bau eines entsprechen­den Stromzäh­lers ist oft mit zusät­zlichen Kosten ver­bun­den. Zudem ergibt sich sowohl beim Anmelden der Ein­speisung als auch beim Beantra­gen der Vergü­tung ein größer­er bürokratis­ch­er Aufwand. Ist dieser jedoch erledigt, kann es mit der Ein­speisung ins öffentliche Netz los­ge­hen. Dann prof­i­tiert nicht nur die Umwelt von Ihrem Balkonkraftwerk…