Balkonkraftwerk anmelden – das gilt bei Leistung, Anmeldung und Einspeisung
Balkonkraftwerke sind Mini-Solaranlagen, die Mieterinnen und Mieter ohne viel technisches Vorwissen selbstständig installieren können, um selber Strom erzeugen zu können. Eigenen Strom zu produzieren hat viele Vorteile, weshalb Balkonkraftwerke immer gefragter sind. Aber welche Regelungen sind vor der Installation und im Betrieb einer Balkon-Solaranlage zu bedenken? Ist eine Genehmigung von Vermieterseite oder der Eigentümergemeinschaft notwendig? Muss man ein Balkonkraftwerk anmelden, und wenn ja, wo? Und wie viel Watt darf ein Balkonkraftwerk eigentlich haben? All diese und weitere Fragen zu gesetzlichen Auflagen und Regularien für Balkonkraftwerke beantworten wir Ihnen hier.
Darf ich ein Balkonkraftwerk ohne Genehmigung installieren?
Bevor Sie ein Balkonkraftwerk installieren, informieren Sie sich darüber, ob Sie eine Genehmigung benötigen. Wohnen Sie in Ihrem eigenen Haus, fällt eine Genehmigung von anderen Personen oder Gesellschaften selbstverständlich weg. Bei einer Eigentumswohnung ist in der Regel eine Zusage von der Mehrheit aller anderen Wohnungseigentümerinnen und ‑eigentümer im selben Haus ausreichend. Leben Sie zur Miete? Dann sollten Sie sicherheitshalber eine Genehmigung beim Vermieter bzw. bei der Vermieterin einholen. Zwar dürfen Sie frei entscheiden, wie Sie gemietete Flächen, zu denen auch der Balkon gehört, nutzen. Es sollte aber darauf geachtet werden, dass im Mietvertrag kein explizites Verbot des Anbringens von Dingen an Balkongeländern und Brüstungen festgehalten ist. Bei Flächen wie Fassade oder Gemeinschaftsgarten sollten Sie ebenfalls Rücksprache mit der Hausgemeinschaft und Vermieter bzw. Vermieterin halten. Es gibt zwei Gründe, die der Genehmigung im Weg stehen können:
- Wenn Sie ein Balkonkraftwerk – egal, wie groß – ohne Genehmigung anbringen, kann es sein, dass es aufgrund des sogenannten „Eigentumsprivilegs“ zu Schwierigkeiten kommt. Unter dieses fallen eben jene gemeinschaftlich nutzbaren Flächen, aber auch privat vermietete Flächen. Steht im Mietvertrag nichts zum Eigentumsprivileg, sollte das Anbringen eines Balkonkraftwerks ohne Probleme möglich sein. Dennoch ist eine vorherige Absprache empfehlenswert.
- Der Netzbetrieb sowie die elektrische Gebäudetechnik dürfen nicht durch das Balkonkraftwerk beeinträchtigt werden. Da von kleinen Balkon-Solaranlagen jedoch keine Gefahr ausgeht, das Netz oder die Elektrik zu stören, dürfte auch das nicht zum Problem werden.
Balkonkraftwerk anmelden: Wann und wo ist eine Anmeldung erforderlich?
Jetzt, wo Sie das Balkonkraftwerk mit (oder ohne) Genehmigung installieren können, stellt sich die Frage: Muss man ein Balkonkraftwerk anmelden? Die Antwort ist ganz einfach: Ja. Die Bundesnetzagentur schreibt vor, dass Balkonkraftwerke angemeldet werden müssen – und zwar beim jeweiligen Netzbetreiber. Gleiches gilt für jede andere Vorrichtung oder Anlage zur Erzeugung von Strom. Zusätzlich besteht in Deutschland die Pflicht zur Registrierung im Marktstammdatenregister. Die gute Nachricht: Balkonkraftwerk anmelden und registrieren lassen ist kostenlos und dauert nur wenige Minuten. Gehen Sie dazu folgendermaßen vor:
Schritt 1: Anmeldung beim Netzbetreiber
Ihr örtlicher Netzbetreiber wird auf Ihrer Stromrechnung mit einer 13-stelligen Codenummer angegeben. Mithilfe dieser Nummer können Sie den Netzbetreiber herausfinden und dort Ihr Balkonkraftwerk anmelden.
Schritt 2: Registrierung im Marktstammdatenregister
Die Registrierung beim Marktstammdatenregister erfolgt in wenigen Schritten. Welche das sind und welche Unterlagen Sie für die Registrierung bereithalten sollten, erfahren Sie in der Webhilfe des Marktstammdatenregisters.
Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) soll die Anmeldung noch im Jahr 2023 unbürokratischer werden. Das zumindest lässt sich der Photovoltaik-Strategie¹ entnehmen. Laut dieser soll unter anderem das Verfahren so vereinfacht werden, dass nur noch eine Anmeldung (statt wie aktuell zwei) notwendig ist oder die Meldepflicht komplett gestrichen wird. Eine weitere geplante Maßnahme ist die Aufnahme von Photovoltaik (PV) in den Katalog privilegierter Maßnahmen im WEG (Wohnungseigentümergesetz) / BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Damit würde zusätzlich wegfallen, dass für Balkonkraftwerke eine Genehmigung seitens der Vermietung erfolgen muss.
Wie viel Watt darf ein Balkonkraftwerk haben?
In Deutschland darf ein Balkonkraftwerk 600W (Watt) Leistung ins Netz einspeisen. Gleiches gilt in der Schweiz. In Österreich und Italien sind bereits Balkonkraftwerke mit 800 Watt Leistung erlaubt. Doch auch hier will die Politik in Deutschland nachziehen, damit Balkonkraftwerke attraktiver werden und sich noch mehr Menschen an der Energiewende beteiligen. Geplant ist, die Leistungsgrenze auf 800 Watt anzuheben. Entscheidend für die Einhaltung der Grenze ist dabei nicht die Leistung der PV-Module, sondern die Einspeiseleistung des gesamten Balkonkraftwerks. In den allermeisten Fällen ist dieser Wert durch die Ausgangsleistung des Wechselrichters definiert und Sie müssen sich zwischen 600 und 800W entscheiden.
Anders ist das bei der PV-Lösung von Solarnative: Hier übernimmt die Steuereinheit, das IntelliGate Balcony, die Regulierung und kann bei der Anhebung der erlaubten Leistung auf 800 Watt per Over-the-air-Update sofort aufgerüstet werden. Sie können also bereits vor der Erhöhung ein 600W Balkonkraftwerk mit Solarnative Mikro-Wechselrichtern kaufen und trotzdem davon profitieren, sobald diese beschlossen wird.

Muss ich eine Wieland-Steckdose einbauen lassen?
Nein, denn Balkonkraftwerke kommen steckerfertig als Plug-and-Play-Lösung und können einfach mit einem haushaltsüblichen Schuko-Stecker ans Stromnetz angeschlossen werden. Der VDE (Verband der Deutschen Elektrotechnik), der für die Normen rund um Balkonkraftwerke zuständig ist, hat sich Anfang des Jahres für den Schuko-Stecker und weitere Vereinfachungen für den Betrieb von Balkonkraftwerken ausgesprochen.
Was gilt für die Netzeinspeisung?
Laut EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) ist eine Einspeisung aus Balkonkraftwerken bis zu 100% gestattet. Wer Solarstrom ins öffentliche Netz einspeist, kann eine Einspeisevergütung beantragen. Voraussetzungen für eine Einspeisevergütung sind unter anderem
- dass die Differenz des eingespeisten Stroms und des aus dem Netz bezogenen Stroms über einen Zweirichtungszähler erfasst werden kann und
- dass das Balkonkraftwerk angemeldet und registriert ist.
Der Einbau eines entsprechenden Stromzählers ist oft mit zusätzlichen Kosten verbunden. Zudem ergibt sich sowohl beim Anmelden der Einspeisung als auch beim Beantragen der Vergütung ein größerer bürokratischer Aufwand. Ist dieser jedoch erledigt, kann es mit der Einspeisung ins öffentliche Netz losgehen. Dann profitiert nicht nur die Umwelt von Ihrem Balkonkraftwerk…